Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist Koblenz.
2. Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Geschäft. Die Kosten für den Versand trägt der Käufer. Sofern verpackungsfreie Lieferung erfolgt, haben wir ausschl. die Wahl der Versandart.
3. Höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen sowie sonstige Betriebsstörungen, die unsere Fertigung unmittelbar oder mittelbar betreffen, berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeiten. Der Käufer kann uns erst nach Überschreitung der Lieferzeit von 3 Wochen von der Ausübung des Rücktrittsrecht in Kenntnis setzen.
4. Der Käufer muss uns, sofern wir mit der Lieferung im Verzuge sind, eine Nachlieferungsfrist
von 4 Wochen bewilligen. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
5. Mängelrüge. Beanstandungen sind unverzüglich bekanntzugeben. Sie gelten nur, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware vorliegen. Rücksendungen, auch beanstandeter Waren, dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen In der 'Qualität, Größe, Farbe, des Gewicht? oder der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Im Falle berechtigter Beanstandungen steht uns einmalige Nachbesserung oder einwandfreie Ersatzlieferung zu.
6. Zahlung. AIs vereinbarte Zahlungsbedingung gilt Vorauszahlung. Die Zahlung hat In barem Geld, durch Scheck, Banküberweisung zu erfolgen. Die Aufrechnung bestrittener Gegenforderungen, die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge sind unzulässig. Werden nach Ausnutzung des Nettozieles an von barem Geld, von Schecks oder Überweisungen angenommen, so ist ein Zuschlag von 1% zur Wechselsumme außer den üblichen Wechselspesen zu berechnen. Bei Zwischenüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbank Diskont berechnet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, Dispontspesen oder unberechtigter Abzüge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung In Verzug oder tritt In seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für sämtliche noch in .Auftrag gegebene Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Bezahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung (auch Scheck und Wechseleinlösung) unser Eigentum. Im übrigen gelten die Einheitsbestimmungen der Bekleidungsindustrie.